Bekanntmachung Anordnung des Abrennverbotes für Feuerwerkskörper

Amt Mittelangeln, den 20.11.2025

Anordnung des Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper

 

Aufgrund des § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 31.01.1991 (BGBl. I S. 169) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Ziff. 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts vom 05.08.1977 (GVOBl. Schl.-Holst., S. 269) in der zur Zeit geltenden Fassung wird das

 

V E R B O T

 

angeordnet, am 31. Dezember 2025 und 01. Januar 2026 pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke, z.B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper usw.) im Umkreis von 200 m zu besonders brandempfindlichen Gebäuden (reetgedeck-

ten Gebäuden pp.) und Anlagen abzubrennen.

 

Dieses Verbot gilt in den Gemeinden Mittelangeln, Schnarup-Thumby und Sörup.

 

An den übrigen Tagen des Jahres besteht das Verbot bereits aufgrund des § 23 Abs. 2 der 1. SprengV. Gemäß § 46 Ziff. 9 der 1. SprengV handelt ordnungswidrig im Sinne des § 41 Abs. 1 Nr. 16 des Sprengstoffgesetzes, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dieser Anordnung pyrotechnische Gegenstände abbrennt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Zusätzlich zu dieser Anordnung denken Sie bitte an folgende Bestimmungen und allgemeine Regeln:

 

Das Überlassen, insbesondere der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II an Personen unter 18 Jahren ist grundsätzlich verboten. Das Verbot betrifft auch das Überlassen dieser Gegenstände von Erwachsenen (Eltern pp.) an Kinder und Jugendliche.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten.

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Verwendung von Signalmunition und Seenot-rettungsraketen sowie das Abschießen von Munition jeder Art eine erhebliche Gefahr darstellt und verboten ist.

 

Im Übrigen wird um vorsichtigen Umgang mit den Feuerwerkskörpern gebeten, um Schäden jeglicher Art zu vermeiden.

 

 

Amt Mittelangeln

FD Bürgerservice