Neue Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein ab 01. Juli 2026

30.06.2026

Neue Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein

Ab dem 01. Juli 2026 gilt in Schleswig-Holstein eine landesweite Katzenschutzverordnung. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen und das Tierwohl nachhaltig zu verbessern.

Was bedeutet die Verordnung für Katzenhalterinnen und Katzenhalter?

Wenn Ihre Katze unkontrollierten Freigang erhält, gelten folgende Pflichten:

  • Die Katze muss durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.

  • Die Katze muss in einem anerkannten Haustierregister registriert werden.

  • Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen müssen vor dem Freigang kastriert werden.

Übergangsfrist

Für Freigängerkatzen, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung gehalten wurden, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen sein.

Warum gibt es die Verordnung?

Freilebende Katzen vermehren sich häufig unkontrolliert. Viele Tiere leiden unter Krankheiten, Parasiten, Verletzungen oder mangelnder Versorgung. Die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Freigängerkatzen leisten einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz und helfen, die Zahl herrenloser Katzen dauerhaft zu reduzieren.

Welche Aufgaben hat die Ordnungsbehörde?

Die örtliche Ordnungsbehörde ist für die Umsetzung der Verordnung zuständig. Sie kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwachen und bei aufgegriffenen Katzen die Halterin oder den Halter ermitteln. In bestimmten Fällen können weitere tierschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen veranlasst werden. Bitte beachten Sie, dass die Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen auf Kosten der Halterin oder des Halters erfolgt.