Amt Mittelangeln
Die Amtsvorsteherin
Bahnhofstr. 124986 Mittelangeln
E-Mail:
Homepage: www.amt-mittelangeln.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
und Di: 15.00 Uhr - 18.00 Uhr
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Das Amt Mittelangeln stellt sich vor
Das Amt Mittelangeln wurde am 1.1.2008 aus dem bisherigen Amt Satrup und der amtsfreien Gemeinde Sörup gebildet. Hierbei handelte es sich nicht um die Neubildung eines Amtes durch Fusion zweier Ämter, sondern um den Beitritt der bisher amtsfreien Gemeinde Sörup zum bestehenden Amt Satrup mit gleichzeitiger Umbenennung des Amtes in „Amt Mittelangeln". Sitz der Amtsverwaltung ist die Gemeinde Mittelangeln. Daneben besteht als Außenstelle des Amtes ein Bürgerbüro in der Gemeinde Sörup. Das Amt bestand bis zum 28.02.2013 aus den Gemeinden Havetoftloit, Rüde, Satrup, Schnarup-Thumby und Sörup. Zum 01.03.2013 ist aus den Gemeinden Havetoftloit, Rüde und Satrup die Gemeinde Mittelangeln entstanden. Es umfasst eine Fläche von rd. 10.000 ha und hat heute ca. 9.800 Einwohner. Das Amt liegt -wie der Name bereits andeutet- im Herzen der Landschaft Angeln im Kreis Schleswig-Flensburg. Das Landschaftsbild ist eiszeitlich geprägt, abwechslungsreich, leicht hügelig, mit Seen, Moorflächen und den typischen Angeliter Knicks. Es hat einen hohen Freizeitwert und ist verkehrsgünstig über die A 7 (Abfahrt Tarp/Sörup) zu erreichen.

Das Wappen des Amtes Mittelangeln stellt eine gelungene Symbiose der bisherigen Wappen des Amtes Satrup und der Gemeinde Sörup dar. Für das Amt Satrup steht die Sense mit dem blauen Blatt auf gelbem Feld als Symbol der ehemaligen Satrupharde. Die heutige Gemeinde Sörup wurde im Jahre 1970 durch Zusammenlegung der Gemeinden des ehemaligen Amtes Sörup gebildet. Demensprechend symbolisiert das goldene Rad mit elf Speichen die Zusammenlegung der ehemals elf selbständigen Gemeinden des Amtes Sörup. Die blauen Wellenfäden weisen auf den Südensee hin.
Die beiden größten Gemeinden des Amtes sind Mittelangeln mit rd. 5.000 Einwohnern als Unterzentrum und Sörup mit rd. 4.200 Einwohnern mit dem Status eines ländlichen Zentralortes. Beide Gemeinden verfügen über eine entsprechend gut entwickelte Infrastruktur. Neben allen Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfes bilden die gewerbliche Entwicklung (Sörup) sowie der Dienstleistungsbereich mit Schulen und medizinischer Versorgung (Mittelangeln) die Schwerpunkte dieser Gemeinden. Freibäder, Sportanlagen und Naherholungsbereiche ergänzen diesen Bereich. Daneben sorgen eine Vielzahl kultureller Einrichtungen (Museum, Kleinkunstbühne, Volkshochschulen, Büchereien) und ein reges Vereinsleben für ein attraktives Wohnumfeld. Ein ausgeprägtes Kulturleben mit viel Sinn für Gemeinschaft kennzeichnet auch die verbleibende kleinere Gemeinden Schnarup-Thumby.
Die Gemeinde Mittelangeln ist Standort des Bernstorff-Gymnasiums, der Struensee-Gemeinschaftsschule und der Regenbogen Grundschule. Sie bildet damit den Schwerpunkt der Schulversorgung im Amt Mittelangeln. Die Gemeinden des Amtes Mittelangeln haben zum 01.08.2008 mit den Gemeinden des Amtes Hürup den Schulverband Mittelangeln gegründet. Der Schulverband ist heute Träger des Gymnasiums, der Gemeinschaftsschule, der Grundschulen im Verbandsbereich sowie des Förderzentrums für Lernbehinderte in der Gemeinde Sörup. Derzeit werden in den Schulen des Verbandes rd. 2.800 Schülerinnen und Schüler betreut. Die Verwaltung des Schulverbandes liegt beim Amt Mittelangeln. Neue Schulformen und veränderte pädagogische Konzepte (jahrgangsübergreifender Unterricht an den Grundschulen, Gemeinschaftsschule, offene Ganztagsschule, Profiloberstufe und G8/G9-Gymnasium) stellen eine ständige Herausforderung zur Erhaltung einer sachgerechten Unterrichtversorgung dar. Zuletzt konnte der Bau einer Mensa sowie von Gruppen- und Klassenräumen am Schulzentrum in Satrup fertiggestellt werden. Zurzeit befindet sich die barrierefreie Erschließung der Altgebäude im Schulzentrum in der Umsetzung. Zusätzlich wird in dem neuen Haupteingangsbereich eine Schulküche entstehen. Die Fertigstellung ist für Sommer 2017 vorgesehen. Der Schulverband investiert hier 1,8 Mio. EUR, wobei 750.000 EUR aus Mitteln des Bundes (GAK) bereitgestellt werden.
Aufgrund sich verändernder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen erfordert jedoch nicht nur der schulische sondern auch der vorschulische Bereich besonderer Investitionen. Sowohl in Mittelangeln als auch in Sörup ist der Bau von Räumlichkeiten für Krippengruppen als Erweiterung bestehender Kindertageseinrichtungen fertiggestellt worden. Damit ist auch für die Gruppe der unter 3-jährigen Kinder ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sichergestellt.
Das Amt Mittelangeln ist gemeinsam mit benachbarten Ämtern im Norden des Kreises Schleswig-Flensburg Teil der Aktivregion „Mitte des Nordens", die als Basis zur Förderung und Realisierung regionaler Projekte unter Beteiligung von sozioökonomischen Partnern dient.
Karte des Amtes:
1=Sörup 2=Satrup 3=Rüde 4=Schnarup-Thumby 5=Havetoftloit

Aktuelle Meldungen
Neue Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein ab 01. Juli 2026
(30.06.2026)Neue Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein
Ab dem 01. Juli 2026 gilt in Schleswig-Holstein eine landesweite Katzenschutzverordnung. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen und das Tierwohl nachhaltig zu verbessern.
Was bedeutet die Verordnung für Katzenhalterinnen und Katzenhalter?
Wenn Ihre Katze unkontrollierten Freigang erhält, gelten folgende Pflichten:
Die Katze muss durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
Die Katze muss in einem anerkannten Haustierregister registriert werden.
Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen müssen vor dem Freigang kastriert werden.
Übergangsfrist
Für Freigängerkatzen, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung gehalten wurden, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen sein.
Warum gibt es die Verordnung?
Freilebende Katzen vermehren sich häufig unkontrolliert. Viele Tiere leiden unter Krankheiten, Parasiten, Verletzungen oder mangelnder Versorgung. Die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Freigängerkatzen leisten einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz und helfen, die Zahl herrenloser Katzen dauerhaft zu reduzieren.
Welche Aufgaben hat die Ordnungsbehörde?
Die örtliche Ordnungsbehörde ist für die Umsetzung der Verordnung zuständig. Sie kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwachen und bei aufgegriffenen Katzen die Halterin oder den Halter ermitteln. In bestimmten Fällen können weitere tierschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen veranlasst werden. Bitte beachten Sie, dass die Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen auf Kosten der Halterin oder des Halters erfolgt.
Grüngutannahme
(11.05.2026)Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Grüngutannahme auch weiterhin bestehen bleibt und somit ein wichtiger Service für unsere Bürgerinnen und Bürger erhalten werden kann. Aufgrund organisatorischer Anpassungen erfolgt die Annahme zukünftig durch den Fuhrbetrieb Christian Bastian, Raiffeisenstraße 13, 24986 Mittelangeln. Ab Mitte Mai 2026 kann hier samstags von 8.30 bis 12.00 Uhr Grüngut zu einem Preis von 16,00 EUR je m3 angefahren werden. Die Anfahrt zur Abladestelle ist ausgeschildert.
Wir bitten um Beachtung, dass es außerhalb dieser Zeiten nicht möglich ist, Grüngut an dieser Stelle abzugeben. Zur Kontaktaufnahme können Sie Herrn Bastian unter Tel. 0171 7875616 erreichen.
Als Alternative stehen Ihnen weiterhin die Annahmestellen in der Umgebung zur Verfügung. Informationen zu Standorten und Öffnungszeiten finden Sie unter der Internetseite der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg www.asf-online.de.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns, dass dieser Service in Mittelangeln auch künftig angeboten werden kann.
Amt Mittelangeln
Die Amtsvorsteherin



